Betriebsmedizin
Der Unternehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen, Gefährdungen im Betriebsablauf frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen.
Dies ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in den Verordnungen der Berufsgenossenschaften (DGUV) geregelt.
Unabhängig von Betriebsgröße und Mitarbeiterzahl ist die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Bestellung eines Betriebsarztes gesetzlich vorgeschrieben, sobald Mitarbeiter im Beschäftigungsverhältnis stehen.
Der Betriebsarzt ist Ansprechpartner für alle gesundheitlichen Belange ihrer Mitarbeiter. Er unterstützt die Geschäftsleitung sowie die Führungskräfte aller Ebenen bei der Implementierung und Weiterentwicklung eines systematischen Arbeitsschutzes (Betriebliches Gesundheitsmanagement).
Als arbeitsmedizinischer Dienstleister kann ihnen das Betriebsärztliche Zentrum München ein breites und modernes arbeitsmedizinisches Leistungsspektrum anbieten.
Die arbeitsmedizinische Betreuung durch den Betriebsarzt unterscheidet sich in Grundbetreuung und Betriebsspezifische Betreuung:
Grundbetreuung
- Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz und der Verordnung DGUV V2 der Unfallversicherungen
- Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze einschließlich psychischer Gefährdungen; sowohl im Betrieb als auch bei Mobiler Arbeit
- Beratung von schwangeren und stillenden Mitarbeiterinnen
- Ergonomieberatung am Bildschirmarbeitsplatz
- Beratung bei Problemen im Mobilen Arbeiten
- Teilnahme und Mitwirkung an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses sowie Betriebsbegehungen
- Medizinische Einschätzung von Gesundheits- und Gefährdungsrisiken
Betriebsspezifische Betreuung
- spezielle Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (ArbmedVV)
- Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen
- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX )
- Schutzimpfungen
- Impfprogramme z.B. Grippe-Impfung im Betrieb
- Reisemedizinische Beratung (berufliche Auslandsaufenthalte)
- Und vieles mehr!