Rechtliche Grundlagen

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Das sieht der Gesetzgeber vor

Der Unternehmer hat die gesetzlich festgelegte Verantwortung, für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen, Gefährdungen im Betriebsablauf frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen.

Geregelt ist dies im Arbeitsschutzgesetz

Arbeitsstättenverordnung
Bildschirmarbeitsplatzrichtlinien
Biostoffverordnung
Mutterschutz
Jugendarbeitsschutz

Im Arbeitssicherheitsgesetz hat der Gesetzgeber die Unternehmen verpflichtet

einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als fachkundige Berater zu bestellen
Arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen
Organisation der Ersten Hilfe aufzubauen

DGUV Vorschrift 2

Weitere Informationen zur Arbeitssicherheit erhalten Sie direkt auf der Website der DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung www.dguv.de

Mustertext der DGUV Vorschrift 2 (PDF 300 kB)

Häufig gestellte Fragen – FAQs (PDF 34 kB)