Das sieht der Gesetzgeber vor
Der Unternehmer hat die gesetzlich festgelegte Verantwortung, für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen, Gefährdungen im Betriebsablauf frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen.
Geregelt ist dies im Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsstättenverordnung
Bildschirmarbeitsplatzrichtlinien
Biostoffverordnung
Mutterschutz
Jugendarbeitsschutz
Im Arbeitssicherheitsgesetz hat der Gesetzgeber die Unternehmen verpflichtet
einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als fachkundige Berater zu bestellen
Arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen
Organisation der Ersten Hilfe aufzubauen
DGUV Vorschrift 2
Weitere Informationen zur Arbeitssicherheit erhalten Sie direkt auf der Website der DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung www.dguv.de